Birgit Hesse (SPD) konnte als einzige Landrätin hier in Mecklenburg-Vorpommern ihre Wahl gleich im ersten Durchgang vor zwei Wochen klar für sich entscheiden. Alle ihre Kollegen in den neu gebildeten Großkreisen brauchten Stichwahlen:
Dabei konnten sich
durchsetzen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird zukünftig von
regiert.
Auf Rügen haben die Grünen tapfer gekämpft und mit 25 % der Stimmen ein Mandat hinzugewonnen. Allerdings nicht wie geplant auf Kosten der NPD, sondern der SPD - was an den Verhältnissen im neugewählten Landtag nichts ändern wird. Auf Rügen waren Nachwahlen notwendig geworden, nachdem der Kandidat der CDU im August verstorben war.
Die dort jetzt so gefeierten Piraten sind hier vor zwei Wochen noch mit unter 2% landesweit "nach Hause geschickt" worden. Hier in Thandorf hatten sie 5 von 82 Zweitstimmen (knapp 6,1%), ebenso wie die Grünen.
Es lohnt sich also eine nähere Betrachtung dieser noch sehr frisch daherkommenden Truppe - besonders für all diejenigen, die bei den etablierten Parteien keine Wahl mehr sehen und deshalb vor zwei Wochen zuhause geblieben sind. Ganz im Gegensatz zu den sich als Protestpartei gerierenden Kleinkriminellen (wer könnte damit gemeint sein?) sind bei den Piraten noch Denkzettel-Wahlen ebenso möglich wie auch direktes Engagement bei der Ausgestaltung des Programms.
Wer mehr über die Piratenpartei wissen will, der findet deren Webseiten aus Mecklenburg Vorpommern, sowie einen aufschlußreichen Kommentar von Christian Stöckers auf Spiegel online weiter unten auf dieser Seite verlinkt.
Interessant wird jetzt die Frage, ob sich die FDP weiterhin so zerlegt wie im Laufe dieses Jahres beobachtet, und welche Auswirkungen für die Koalition im Bund dabei entstehen. Sollte es tatsächlich noch vor 2013 zu Neuwahlen kommen, dann wird es spannend: Auf Bundesebene gibt es seit dem 1. Juli kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 eine Regelung des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, dass eine Partei im Falle von weniger Stimmen einen Sitz mehr im Parlament erhält oder auch im Falle von mehr Stimmen einen Sitz weniger. Dieses negative Stimmgewicht verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit im Wahlrecht, weil es die Absicht des Wählers bei der Stimmabgabe in ihr Gegenteil verkehre, so das Gericht laut Süddeutscher Zeitung vom 16.6.2011. Eine Neuregelung ist dazu weiterhin nicht in Sicht. Neuwahlen wären vor diesem Hintergrund jedoch relativ leicht anfechtbar.
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