Parken für PKW


Aus der Gemeinde

Neue Parkregelung vor dem Spielplatz

Grünstreifen ist Grünstreifen, und der hat weit mehr als nur eine "schmückende Funktion": Deshalb wird er im Zuge der Bankettenpflege regelmäßig kurz gehalten. Es geht darum, dass Wasser von der Straße ablaufen kann und so Frostschäden auf der Fahrbahn vermieden werden. Tiefe Spurrillen und eine zerfahrende Oberfläche aber, die durch schwere Fahrzeuge entstehen, machen Pflege und Funktion unmöglich.

Hinzu kommt ein hohes Gefahrenpotenzial für Kinder, die unsichtbar für durchfahrende Fahrzeugführer hinter großen Fahrzeugen vom Spielplatz über die Straße zu ihren Wohnhäusern laufen: Das gilt es erst recht und mit noch viel höherer Priorität auszuschließen.

Zudem sollen Einwohner und Gäste, die das Teichgelände und den Spielplatz besuchen (und das insbesondere an Wochenenden und für Veranstaltungen), eine Möglichkeit zum Abstellen ihrer PKW haben - das ist schwierig, wenn größere Fahrzeuge den Streifen zum Dauerparken in Anspruch nehmen.

Drei Gründe, weshalb es nun nach erfolgter Prüfung durch den Landkreis zu einer Neuregelung kommt:

Künftig ist der Grünstreifen vor dem Teichgelände nur noch für PKW zum Parken freigegeben, der entsprechende Hinweis wird in Kürze dort installiert.

Nun ist es ja so, dass das Gebot des PKW-Parkens (das Lieferfahrzeuge, Lastkraftwagen, Wohnmobile, Landwirtschaftsfahrzeuge, usw. ausschließt), nur dann Sinn ergibt, wenn sich daran auch gehalten wird. Aus diesem Grunde hat das Ordnungsamt bereits jetzt angekündigt, entsprechende Kontrollen (auch an Wochenenden) vorzunehmen.

Zur Stressvermeidung bitten wir die Neuregelung, die insbesondere auch dem Schutz der Kinder gilt, zu beachten!

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